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   BGH, 26.01.2000 - 2 StR 612/99   

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https://dejure.org/2000,4869
BGH, 26.01.2000 - 2 StR 612/99 (https://dejure.org/2000,4869)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2000 - 2 StR 612/99 (https://dejure.org/2000,4869)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 2 StR 612/99 (https://dejure.org/2000,4869)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 555 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 26.01.2000 - 2 StR 612/99
    Bei der hiernach vorzunehmenden Änderung des Schuldspruchs hat der Senat den im Tenor des angefochtenen Urteils enthaltenen Zusatz "in einem Fall mit schwerem sexuellem Mißbrauch von Kindern" nicht übernommen; da es sich bei § 176 Abs. 3 Nr. 1 a.F. StGB nicht um einen Qualifizierungstatbestand, sondern nur um einen Regelfall des besonders schweren Falls handelt, gehört dieser Zusatz nicht in den Urteilstenor (BGHSt 27, 287, 289; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 260 Rdn. 25).
  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20

    Sexueller Missbrauch von Kindern, Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot

    Das danach erforderliche Obhutsverhältnis setzt voraus, dass der Täter - regelmäßig im ausdrücklichen oder stillschweigenden Einvernehmen mit dem Sorgeberechtigten - gegenüber dem Opfer eine übergeordnete Stellung einnimmt oder dass dieses ihn zumindest als Vertrauensperson anerkennt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 1995 - 3 StR 526/94, BGHSt 41, 137, 139; MüKo-StGB/Renzikowski, 3. Aufl., § 174 Rn. 25; vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 2 StR 612/99, juris Rn. 7; BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 4 StR 409/96, juris Rn. 9; vom 17. Dezember 1993 - 4 StR 713/93, juris Rn. 5; OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17, NStZ-RR 2017, 369, jeweils zu § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
  • BGH, 10.07.2008 - 4 StR 157/08

    Sexueller Missbrauch von Kindern bei fehlendem Vorsatz bzgl. Kindesalter

    Zu entfallen hat auch der die Fälle 2, 8 und 10 betreffende Zusatz in der Urteilsformel "von denen drei besonders schwere Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern darstellen", weil es sich bei § 176 Abs. 3 StGB a.F. nicht um einen Qualifizierungstatbestand handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 2 StR 612/99; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 260 Rdn. 25).
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